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Patienten-Leitfaden Krankenkassen-Wissen

Vom Rezept zum fertigen Hilfsmittel

Alles, was Sie über Rezeptfristen, gesetzliche Zuzahlungen, Krankenkassen-Abrechnung und die richtige Pflege Ihrer orthopädischen Hilfsmittel wissen müssen.

Leitfaden

Wie löse ich mein Rezept für Einlagen oder Schuhe ein?

Der Ablauf von der Verordnung bis zur fertigen Übergabe in 4 Schritten erklärt.

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1. Rezept beim Arzt erhalten

Ihr Orthopäde, Hausarzt, Diabetologe oder Facharzt stellt Ihnen eine Verordnung für orthopädische Hilfsmittel (Muster 16 oder E-Rezept) aus.

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2. Besuch in Riesa oder Oschatz

Bringen Sie Ihr Rezept und Ihre Alltagsschuhe zu uns. Wir erfassen Ihren Fußbefund, nehmen Maß und besprechen Ihre Wünsche.

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3. Meisterliche Fertigung

In unserer hauseigenen Werkstatt fertigen wir Ihre Hilfsmittel aus ausgewählten Materialien. Bei Genehmigungspflicht reichen wir den Kostenvoranschlag ein.

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4. Anprobe & Übergabe

Sie probieren Ihr Hilfsmittel im Schuh an. Wir prüfen Druckfreiheit und Gangbild. Kleinere Anpassungen erledigen wir direkt vor Ort.

Wichtige Kassen-Regeln

Fristen, Zuzahlungen & Kostenübernahme

1. Gültigkeit des Kassenrezepts (28-Tage-Frist)

Ein Kassenrezept der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist in der Regel 28 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Bitte reichen Sie Ihre Verordnung rechtzeitig bei uns ein, damit das Rezept nicht verfällt.

2. Gesetzliche Zuzahlung & Befreiung

Gesetzlich versicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Hilfsmittelkosten (mindestens 5 €, maximal 10 € pro Verordnung).

Liegt Ihnen ein gültiger Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vor, entfällt diese gesetzliche Zuzahlung vollständig. Bitte bringen Sie den Ausweis einfach zum Termin mit.

3. Wirtschaftlicher Eigenanteil bei Komfort-Ausstattungen

Die Krankenkassen finanzieren die medizinisch notwendige Standardausführung. Wenn Sie sich für besondere Komfortmaterialien (z. B. feinstes pflanzlich gegerbtes Kalbsleder, spezielle Sport-Dämpfungszonen, Alcantara oder Fräseinlagen) entscheiden, fällt eine sogenannte wirtschaftliche Mehrleistung (Aufzahlung) an.

Über eventuelle Mehrkosten klären wir Sie vor Beginn der Fertigung immer transparent und schriftlich auf.

4. Wie viele Einlagen bezahlt die Krankenkasse pro Jahr?

Gesetzlich Versicherte haben in der Regel Anspruch auf zwei Paar Einlagen pro Jahr (z. B. als Erst- und Wechselpaar bei Erstversorgung oder als Folgeversorgung nach 6 bzw. 12 Monaten).

Pflegetipps für Ihre Einlagen

  • Regelmäßig lüften: Nehmen Sie die Einlagen abends aus den Schuhen, damit Feuchtigkeit entweichen kann.
  • Nicht auf die Heizung legen: Direkte Hitze kann Klebstoffe und thermoplastische Stützelemente verformen.
  • Schonend reinigen: Lederbezüge nur mit einem feuchten Tuch abwischen; Funktionsbezüge bei Bedarf mit leichter Seifenlauge reinigen (nicht waschmaschinengeeignet).
  • Jährlicher Werkstatt-Check: Bringen Sie Ihre Einlagen nach ca. 12 Monaten zur Funktions- und Materialprüfung vorbei.

Arbeitsschuhe (DGUV 112-191)

Für Sicherheitsschuhe ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Berufsgenossenschaft zuständig. Mehr zu DGUV 112-191 erfahren →

Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Rezept?

Wir beraten Sie gerne unverbindlich telefonisch oder persönlich in unseren Filialen.

Termin anfragen Riesa: 03525 875803 Oschatz: 03435 660737